Kindern und Familien in psychosozialer Not helfen und das reformierte § 20 SGB VIII umsetzen – das fordert die verbandliche Caritas
Die Neufassung des § 20 SGB VIII kann die Situation von Kindern in psychosozial belasteten Familien in Not verbessern. Doch Rückmeldungen aus der Caritas und ihren Fachverbänden zeigen, dass bisher nur wenige Kommunen Schritte zur Umsetzung des § 20 SGB VIII unternommen haben.
„Der Zuwachs an psychosozial belasteten Kindern in Not ist nach zwei Jahren Pandemie noch gar nicht abzuschätzen. Es ist Zeit, dass wir nun geltendes Recht umsetzen und uns um diese Familien kümmern“, sagt Florian Leimann, Referent für Kinder- und Jugendhilfe beim SKM Bundesverband.
Der DCV setzt sich dafür ein, betroffene Familien zu unterstützen und entsprechende Hilfen auszugestalten. Er empfiehlt den Mitgliedern und Gliederungen: 1. Sich mit den neuen Voraussetzungen befassen. 2. Aktiv Kontakt zu den Kommunen aufnehmen. 3. In Netzwerken zu den Chancen des § 20 SGB VIII sensibilisieren. [Foto: Janko Ferlič/unsplash]