Inflationsausgleich bei der Betreuervergütung – jetzt
Betreuungsvereine stehen vor dem Aus. „Wir fordern einen Inflationsausgleich bei der Betreuervergütung – jetzt. Nur so ist das Überleben der Betreuungsvereine möglich“, sagt Sanna Zachej von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM. Wir fordern: Die aktuelle Tarif- und Preisentwicklung gehört umgehend ins Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Mit den Fallpauschalen aus dem Jahr 2019 steuern die Betreuungsvereine in die Zahlungsunfähigkeit.
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Betreuungsvereine steuern mit geltenden Fallpauschalen in die Zahlungsunfähigkeit
In den letzten Jahren haben wir mit den mehr als 250 Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas den Prozess der BtG-Reform begleitet und unterstützt und möchten die Ziele der Reform weiterhin konstruktiv für die uns anvertrauten Menschen umsetzen. Betreuungsvereine sind kraft Gesetzes (§16 BtOG) dazu verpflichtet Mitarbeiter*innen zu beschäftigen, die für die Übernahme von rechtlichen Betreuungen zur Verfügung stehen, welche wir tarifgebunden entlohnen.
Die letzte Anpassung der Betreuervergütung fand 2019 statt. Dabei wurde von einer Tarifsteigerung bis zur Vorlage des Ergebnisses der Evaluierung bis Ende 2024 in Höhe von insgesamt 2 Prozent ausgegangen. Bereits durch die Tariferhöhungen bis 2022 wurde die kalkulierte Tarifsteigerung deutlich überschritten. In den Jahren 2023/2024 wird ein Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro in Form einer Einmalzahlung fällig. Darüber hinaus ist von den Betreuungsvereinen eine tabellenwirksame Erhöhung von ca. 10 Prozent [1] zu finanzieren.
Mit dem seit 2019 geltenden Fallpauschalen steuern die Betreuungsvereine in die Zahlungsunfähigkeit, wenn nicht kurzfristig eine Erhöhung zum Ausgleich der Tarifsteigerungen und der Inflationskosten erfolgt. Wir fordern die aktuelle Tarif- und Preisentwicklung umgehend im VBVG aufzunehmen. Nur so ist das Überleben der Betreuungsvereine bis zur notwendigen Anpassung nach dem Vorliegen der Evaluierungsergebnisse möglich.
Betreuungsvereine sind wichtige Akteure im Sozialstaat
Betreuungsvereine sind wichtige Akteure im Sozialstaat: Sie gewinnen, schulen, beraten und begleiten ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Darüber hinaus informieren sie zu den verschiedenen Instrumenten der individuellen Vorsorgemöglichkeiten und führen mit ihren hauptamtlichen Mitarbeitenden auch selbst rechtliche Betreuungen durch. Durch aktuelle Preis- und Tarifsteigerungen sind die Vereine jedoch in ihrer Existenz gefährdet.
[1] Sockelbetrag plus prozentuale Steigerung in Höhe von 5,5 %, TVöD S12 Stufe 4, SuE.