Verjährungsfristen und Inkassorecht
Webseminar am 23. Januar 2025 von 9 bis 12 Uhr via Zoom
Teilnahmebeitrag: 75 Euro (inkl. Tagungsunterlagen)
Mehr als je zuvor bedienen sich Gläubiger zur effizienten Forderungsbeitreibung der Unterstützung durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte. Schuldner*innen werden dabei für diese Tätigkeit häufig nicht nachvollziehbare Kosten in Rechnung gestellt. Beratungsfachkräfte werden regelmäßig mit kaum durchschaubaren Forderungsabrechnungen konfrontiert, was die praktische Arbeit erschwert.
Trotzdem gilt: Die Abwehr unberechtigter (Inkasso-) Forderungen gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen eines wirksamen Verbraucherschutzes. Häufig können rechtliche Zweifel an einer Forderung auch Argument in Verhandlungen sein. Einmal anerkannte bzw. im Insolvenzverfahren festgestellte Forderungen lassen sich nachträglich kaum mehr korrigieren. Verjährungsfristen spielen im Zusammenhang mit der Forderungsprüfung ebenfalls eine große Rolle. Die wesentlichen Verjährungsfristen nach dem BGB und bei öffentlich-rechtlichen Forderungen werden vor-gestellt.
Folgende Themen werden behandelt:
· Die Verjährungseinrede
· Inkassokosten vor Titulierung
· Inkassokosten nach Titulierung
· Prüfungsschema Inkassokosten
Zielgruppe
Das Webseminar richtet sich an Schuldnerberater*innen aus der verbandlichen Caritas und ihren Fachverbänden sowie aus Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen.
Referenten
· Roman Schlag, Caritasverband für das Bistum Aachen
Fachreferent für Schuldnerberatung
· Frank Lackmann, Fachzentrum Schuldenberatung im Land Bremen
Rechtsanwalt, vorwiegend für Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- und Verbraucherrecht, Autor
Anmeldung bis zum 10. Januar 2025: