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Rechtliche Betreuung

Seminar für neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der freien Wohlfahrtspflege

 

Grundlagenseminar: Rechtliche Betreuung im Betreuungsverein

27. Mai 2024 (12.00 Uhr) bis 29. Mai 2024 (13.00 Uhr)
Haus St. Ulrich, Augsburg

Die neue Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt Absolvent*innen des Studienganges Soziale Arbeit die für eine Tätigkeit als berufliche Betreuer*innen erforderliche Sachkunde an. In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem Abschluss eingestellt. Wir vermitteln in diesem Seminar ergänzende Grundlagen des Betreuungsrechts, stellen Umsetzungserfordernisse vor, diskutieren praktische Erfahrungen und geben einen Überblick über die Aufgaben von Betreuungsvereinen.

Einführung in das neue Betreuungsrecht

 Ziele und Grundzüge des Betreuungsrechtes, Voraussetzungen einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Betreuer*innenauswahl und Bestellung, Pflichten de*r Betreuer*in, Rechtsstellung der Betreuten, Aufgabenkreise, Betreuungsende, Rechtsansprüche und Betreuungsführung

Querschnittsarbeit

Ehrenamtliches Engagement in Betreuungsvereinen, Rechtliche Grundlagen, Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Zielgruppen

In Kooperation mit der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM und der SKM Bundesakademie.

Grundlagenseminar Rechtliche Betreuung – das vollständige Programm zum Download

 

 

 

 

 

Anmeldung bis zum 31. März 2024:

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