Wohnungslosenhilfe
Wohnen ist ein Menschenrecht
Wohnungslosigkeit bahnt sich in einer individuellen Biografie an, baut sich auf und wirkt nach, weil sie den Menschen prägt und traumatisiert. Daher muss Wohnungslosenhilfe den betroffenen Menschen ganzheitlich betrachten und individuelle, fachlich fundierte Hilfekonzepte an die Person anpassen. Wohnungslosenhilfe ist also nicht nur das Beenden des Keine-Wohnung-Haben.
Denn Wohnen beinhaltet auch Heimat, Geborgenheit, Möglichkeiten zur Entwicklung einer reifen Persönlichkeit. Das meint auch Jesus, als er sagte: „Kommt mit und seht selbst, wo ich wohne!“ (Joh 1,38).
Halbe Million Menschen wohnungslos
531.600 – so viele Menschen sind in Deutschland ohne eigenes festes Zuhause. Verlieren wir also unser Ziel nicht aus den Augen: Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden.
Laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren Anfang 2024 rund 439.500 Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht. Weitere rund 60.400 kamen bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unter, rund 47.300 lebten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Die Zahl der Wohnungslosen ist laut dem Bericht stark gestiegen, weil ukrainische Geflüchtete in staatlichen Unterkünften mitgezählt worden seien. Anfang 2022 lag die Zahl der Wohnungslosen noch bei 262.600.
Was die betroffenen Menschen und soziale Träger wie der SKM brauchen:
📌 ausreichend bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum
📌 wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungsverlusten
📌 Sicherung der Hilfen in Wohnungsnotfällen
Kernaufgabe der Wohnungslosenhilfe ist die Arbeit mit
- akut obdachlosen Menschen,
- Menschen in spezifischen Einrichtungen,
- Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind und unsicher, gewaltbedroht leben und
- Menschen die in unzulänglichen Wohnverhältnissen leben.
Dies umfasst notwendigerweise auch Konzepte für Prävention, Rehabilitation, Wohnungsnotfallhilfe und Nachsorge. So sucht Wohnungslosenhilfe im Rahmen ihrer Kernaufgaben Lösungen für multiple Problemlagen, die sich immer wieder neu stellen. Damit sind die personalen, individuellen Hilfen der Kern der Arbeit von Wohnungslosenhilfe.
Was wir tun
Die SKM-Wohnungslosenhilfen bieten ambulante und stationäre Hilfen im Wohnungsnotfall und bei drohendem Verlust der Wohnung
- Stationäre Resozialisierung
- Betreutes Einzel-Wohnen
- Begleitetes Wohnen
- Tagesstruktur und Beschäftigung
- Aufnahme im akuten Wohnungsnotfall
- Aufnahme bei akuter Wohnungslosigkeit und Haftentlassung
- Aufsuchende Hilfen
- Psychosoziale Betreuung
- Postadresse für Jobcenter und Agentur für Arbeit
- Tagessatzzahlung aus ALG II
- Tagesaufenthalt
- Warmer Mittagstisch
- Gelegenheit zur Körperpflege
- Kleiderkammern etc.