Straffälligenhilfe
Der SKM bietet Hilfe für straffällige Menschen und ihre Angehörigen
„Ich war gefangen und ihr habt mich besucht“ ist schon im Neuen Testament als eines der Werke der Barmherzigkeit festgehalten. Der SKM setzt sich ein für Versöhnung statt Strafe und Integration statt Ausgrenzung. Der SKM bietet umfassende Hilfe für straffällige Menschen und deren Angehörige. Die Angebote erfolgen dabei vor, während und nach der Haft. Angehörige von Inhaftierten sind oft „mitbestraft“, denn ihre soziale Lage verschlechtert sich durch die Inhaftierung.
Die Straffälligenhilfe im SKM ist gekennzeichnet durch
- ganzheitliche Hilfe unabhängig vom Strafverfahren
- Kooperation zwischen beruflichen und freiwilligen/ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Entwicklung neuer Hilfeangebote
Sie können sich engagieren
- im Besuchsdienst im Gefängnis
- in Gesprächsgruppen im Gefängnis
- in der Unterstützung für Strafentlassene
- in der Begleitung von Familien Inhaftierter
Daten und Fakten
Bei ca. 6 Millionen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Jahr kommt es zu ca. 900.000 Verurteilungen. Sie setzen sich zusammen aus ca. 500.000 Geldstrafen, ca. 80.000 Freiheitsstrafen zur Bewährung und nur ca. 40.000 Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Die Inhaftierten (ca. 79.000 Haftplätze in Deutschland) sind zu 92 % Männer und zu 8 % Frauen.