Seminar für neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der freien Wohlfahrtspflege
Grundlagenseminar: Rechtliche Betreuung im Betreuungsverein
17. März 2025 (12 Uhr) bis 19. März 2025 (13 Uhr)
KUBUS Tagungshaus Bentlage, 48432 Rheine-Bentlage
Die neue Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt Absolvent*innen des Studienganges Soziale Arbeit die für eine Tätigkeit als berufliche Betreuer*innen erforderliche Sachkunde an. In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem Abschluss eingestellt. Wir vermitteln in diesem Seminar ergänzende Grundlagen des Betreuungsrechts, stellen Umsetzungserfordernisse vor, diskutieren praktische Erfahrungen und geben einen Überblick über die Aufgaben von Betreuungsvereinen.
Einführung in das neue Betreuungsrecht
Ziele und Grundzüge des Betreuungsrechtes, Voraussetzungen einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Betreuer*innenauswahl und Bestellung, Pflichten de*r Betreuer*in, Rechtsstellung der Betreuten, Aufgabenkreise, Betreuungsende, Rechtsansprüche und Betreuungsführung
Querschnittsarbeit
Ehrenamtliches Engagement in Betreuungsvereinen, Rechtliche Grundlagen, Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Zielgruppen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas und der freien Wohlfahrtspflege; sie sollten höchstens seit zwölf Monate im Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung tätig sein.
Referent*innen
- Salvatore Heber, SKFM-Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V.
Diözesangeschäftsführer/Diözesanreferent – Rechtliche Betreuung - Sanna Zachej, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM
Referentin für Rechtliche Betreuung
In Kooperation mit der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM und der SKM Bundesakademie.
Grundlagenseminar Rechtliche Betreuung – das vollständige Programm zum Download
Anmeldung bis zum 6. Januar 2025: