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Seminar für neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der freien Wohlfahrtspflege

 

Grundlagenseminar: Rechtliche Betreuung im Betreuungsverein

17. März 2025 (12 Uhr) bis 19. März 2025 (13 Uhr)
KUBUS Tagungshaus Bentlage, 48432 Rheine-Bentlage

Die neue Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) erkennt Absolvent*innen des Studienganges Soziale Arbeit die für eine Tätigkeit als berufliche Betreuer*innen erforderliche Sachkunde an. In den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas werden in der Regel Mitarbeitende mit diesem Abschluss eingestellt. Wir vermitteln in diesem Seminar ergänzende Grundlagen des Betreuungsrechts, stellen Umsetzungserfordernisse vor, diskutieren praktische Erfahrungen und geben einen Überblick über die Aufgaben von Betreuungsvereinen.

Einführung in das neue Betreuungsrecht

Ziele und Grundzüge des Betreuungsrechtes, Voraussetzungen einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Betreuer*innenauswahl und Bestellung, Pflichten de*r Betreuer*in, Rechtsstellung der Betreuten, Aufgabenkreise, Betreuungsende, Rechtsansprüche und Betreuungsführung

Querschnittsarbeit

Ehrenamtliches Engagement in Betreuungsvereinen, Rechtliche Grundlagen, Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Zielgruppen

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen in den Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas und der freien Wohlfahrtspflege; sie sollten höchstens seit zwölf Monate im Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung tätig sein.

Referent*innen

  • Salvatore Heber, SKFM-Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V.
    Diözesangeschäftsführer/Diözesanreferent – Rechtliche Betreuung
  • Sanna Zachej, Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM
    Referentin für Rechtliche Betreuung

In Kooperation mit der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM und der SKM Bundesakademie.

Grundlagenseminar Rechtliche Betreuung – das vollständige Programm zum Download

 

 

 

 

Anmeldung bis zum 6. Januar 2025:

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    Sie erhalten nach Anmeldung eine Rechnung. Es gelten unsere AGB zu Veranstaltungen.


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