Die Insolvenzordnung – Einführungsseminar
26. März 2025 (12 Uhr) – 28. März 2025 (13.30 Uhr)
Haus Marienhof, Königswinter
Inhalte
Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Menschen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren seit Oktober 2020 die Möglichkeit, schon nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen. Weitere Verfahrensveränderungen gingen mit dieser Novellierung einher.
Das Seminar bietet eine umfassende Einführung in den Verfahrensablauf, die Entwicklung von Plänen sowie die Antragstellung. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen werden die Aufgaben und Anforderungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren dargestellt. Zudem erfahren die jeweils aktuelle Rechtsprechung sowie der Vergleich mit den bis September 2020 geltenden Regelungen Berücksichtigung.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Schuldnerberater*innen der verbandlichen Caritas sowie der freien Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. Insbesondere Berater*innen aus den Arbeitsfeldern Allgemeine Sozialberatung, Wohnungsnotfallhilfe und gesetzliche Betreuung bietet dieses Seminar einen grundlegenden Überblick.
Referentinnen
Dorothée Bünner, Caritasverband Berlin
Schuldnerberaterin, Berlin-Pankow
Roman Schlag, Caritasverband für das Bistum Aachen
Fachreferent für Schuldnerberatung
Teilnahmebeitrag
550,00 € (inkl. Tagungsunterlagen, Unterbringung und Verpflegung)
Für organisatorische Fragen rund um das Seminar und Ihre Anmeldung stehen Ihnen Frau Nicole Loch (loch@skmev.de) und Herr Florian Leimann (leimann@skmev.de) zur Verfügung. Sie erreichen das Büro der SKM-Bundesakademie auch telefonisch unter 0211-233948-76.
Dieses Seminar ist ein Baustein des Zertifikatskurses „Soziale Schuldner*innenberatung“
Zur Anmeldung bis zum 13. Januar 2025: